Elektro Vespa gewerblich kaufen und abschreiben
Eine Vespa im Fuhrpark, im Hotel oder beim täglichen Kundentermin: Das ist mehr als ein Hingucker. Seit dem 1. Juli 2025 gibt es dafür einen steuerlichen Anreiz, den viele noch nicht auf dem Schirm haben. Unternehmen können beim Kauf eines Elektrofahrzeugs unter bestimmten Voraussetzungen 75 % der Anschaffungskosten bereits im ersten Jahr abschreiben. Der Name dafür: Investitionsbooster.
In diesem Beitrag erfährst du, was dahintersteckt, wie das bei einer elektrischen Vespa aussehen kann und für wen es sich überhaupt lohnt.

Was ist der Investitionsbooster?
Der Investitionsbooster ist Teil des steuerlichen Investitionssofortprogramms der Bundesregierung. Für neue, rein elektrisch betriebene Fahrzeuge gilt eine besondere Abschreibung nach § 7 Abs. 2a EStG. Sie ist degressiv und startet mit einem hohen Satz:
- Anschaffungsjahr: 75 %
- 1. Folgejahr: 10 %
- 2. und 3. Folgejahr: je 5 %
- 4. Folgejahr: 3 %
- 5. Folgejahr: 2 %
Die Regelung gilt für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027. Sie lässt sich nicht mit der Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG kombinieren.

Ein Beispiel aus der Praxis
Nehmen wir eine elektrische Vespa mit Anschaffungskosten von 11.900 € netto. So verteilt sich die Abschreibung:
| Jahr | Satz | Abschreibung |
|---|---|---|
| Anschaffungsjahr | 75 % | 8.925 € |
| 1. Folgejahr | 10 % | 1.190 € |
| 2. Folgejahr | 5 % | 595 € |
| 3. Folgejahr | 5 % | 595 € |
| 4. Folgejahr | 3 % | 357 € |
| 5. Folgejahr | 2 % | 238 € |
| Gesamt | 100 % | 11.900 € |
Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 30 % ergibt sich im Anschaffungsjahr eine mögliche Steuerentlastung von 2.677,50 € (30 % von 8.925 €).
Wichtig für die Einordnung: Du schreibst am Ende nicht mehr ab als sonst, nur deutlich früher. Der Vorteil liegt in der Liquidität. Du bekommst den Großteil der Entlastung sofort, statt ihn über Jahre zu strecken.

Ein zweites Beispiel: der Hotelshuttle
Ein Hotel am See setzt eine elektrische Vespa für Gäste-Transfers und Besorgungen ein. Das Fahrzeug gehört zum Betriebsvermögen und wird betrieblich genutzt. Das Hotel kann die hohe Abschreibung im ersten Jahr nutzen, fährt emissionsfrei und hat zugleich einen Eyecatcher, über den Gäste sprechen und den sie fotografieren. Ob die Regelung im Einzelfall greift, klärt der Steuerberater vorab.
Für wen ist das interessant?
Der Investitionsbooster richtet sich an gewerbliche Käufer:
- Unternehmen: für den Fuhrpark oder gewerbliche Fahrten
- Selbstständige: für Kundenbesuche oder den täglichen Einsatz
- Hotels und Gastronomie: für nachhaltige Mobilität vor Ort, zum Beispiel als Hotelshuttle
- Händler: für den eigenen Betrieb, nicht für den Wiederverkauf
Für reine Freizeitnutzung im Privatvermögen gilt der Booster nicht.

Gilt das auch für eine elektrifizierte Vespa von prosimo?
Ob die Regelung auf dein konkretes Fahrzeug anwendbar ist, hängt von der steuerlichen Einordnung im Einzelfall ab. Das klärst du am besten vorab mit deinem Steuerberater. Wir unterstützen dich gern mit den technischen Unterlagen zum Fahrzeug und zum Umbau.

Das Zeitfenster läuft bis Ende 2027
Der Investitionsbooster gilt nur für Anschaffungen bis zum 31. Dezember 2027. Wenn du deine Vespa betrieblich nutzen möchtest, lohnt sich jetzt das Gespräch mit uns und mit deinem Steuerberater.
Häufige Fragen
Kann ich auch als Privatperson 75 % abschreiben?
Nein. Die Regelung gilt für Fahrzeuge im Betriebsvermögen.
Spare ich dadurch Steuern?
Du bekommst die Entlastung früher, weil die Gesamtabschreibung gleich bleibt.
Bis wann gilt der Investitionsbooster?
Für Anschaffungen bis zum 31. Dezember 2027.
Gilt das auch für meinen Umbau?
Das hängt von der steuerlichen Einordnung ab. Frag vorab deinen Steuerberater.
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Steuerberatung. Die steuerlichen Vorteile gelten nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ob die Regelung auf ein konkretes prosimo-Fahrzeug anwendbar ist, sollte individuell mit einem Steuerberater geklärt werden.




